Abhängig davon, was Du vorhast, wie lange Du reisen möchtest, ob Du eine Wohnung oder ein Haus hast, Student bist, Dich in der Ausbildung befindest oder einem festen Job nach gehst, erfordert die Reise natürlich Einiges an Organisation, um zeitlich begrenzt oder dauerhaft die Welt zu erkunden.
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In den nachfolgenden Kapiteln findest Du daher unterschiedliche Möglichkeiten als Angestellter, die auch Dir dabei helfen könnten, Freiraum für Deine Reise zu schaffen, um Deine Erlebnisse genießen zu können.
In der Freien Wirtschaft gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Umsetzung eines Sabbaticals. Dennoch gibt es Gesetze und Regelungen, die Dich dabei unterstützen können, Zeit zu gewinnen, um Dein Anliegen einer längeren Auszeit, in die Tat umsetzen zu können. Solltest Du in einem größeren Unternehmen arbeiten, kann es sicherlich einfacher sein und Deine fehlende Arbeitskraft kann durch andere Personen kompensiert werden, solltest Du dieses rechtzeitig abstimmen und planen.
In kleineren Organisationen erweist es sich durchaus als schwieriger, da es für Dich und Deine Position evtl. keinen Ersatz gibt. Daher ist es in jedem Fall wichtig, Deinen Angelegenheit rechtzeitig zu kommunizieren, Anträge regelkonform einzureichen und Dir die notwenige Zustimmung Deines Vorgesetzen und Arbeitgebers frühzeitig zu sichern.
Zeit gewinnen: Seid dem Jahr 2019 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, einen Antrag auf Brückenteilzeit zu stellen, um Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren und anschließend wieder in Deine bestehende Vollzeit zurückzukehren.
Dieses kann nicht nur für die Pflege Deiner Eltern und die Kindererziehung ein zeitlicher Vorteil sein, nein auch für Dein Lebensmodell im Rahmen eines Sabbaticals ist es klasse. Denn bis zum Jahr 2019 hatten Arbeitnehmer nach dem Wechsel in das Teilzeitmodell keinen Anspruch auf die Rückkehr in das Vollzeitmodell, was sich häufig als Nachteil erwies, sich durch das Gesetz für den Anspruch auf Brückenteilzeit jedoch ändert.
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das Arbeitsverhältnis besteht seid mindestens sechs Monaten |
der Antrag auf Brückenteilzeit liegt Deinem Arbeitgeber mindestens drei Monate vor des geplanten Beginns vor |
die Nennung eines konkreten Zeitraums für die befristete Verringerung der Arbeitszeit ist notwendig |
die Dauer der Befristung liegt zwischen einem und fünf Jahren |
die Dauer des Zeitfensters wird im Voraus festgelegt |
während des Teilzeit-Zeitraums und bis ein Jahr nach der Rückkehr zur alten Vollzeit besteht kein erneuter Anspruch auf eine weitere Verringerung der Arbeitszeit |
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die Betriebsgröße umfasst mindestens 45 Mitarbeiter (ohne Studenten und Azubis) |
Bei einer Größe von 45 bis 200 Mitarbeitern existiert eine Quotenregelung, die nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern mit Brückenteilzeit zulässt (Verhältnis 1 Mitarbeiter Teilzeit/ 15 Mitarbeiter Vollzeit) |
Deine Umsetzung der Brückenteilzeit gewährleistet dennoch den weiteren reibungslosen Betrieb des Unternehmens |
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Da sich Deine Arbeitszeit verringert, verringert sich auch Dein Gehalt und natürlich Dein Anspruch auf Urlaub |
Zudem reduzieren sich Deine Beiträge zur Rentenversicherung und den weiteren Sozialversicherungen |
Abhängig vom Bundesland in dem Du arbeitest, hast Du als Beamter, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder als Lehrer die Möglichkeit, fixe Sabbatical-Modelle in Anspruch zu nehmen. Dieses ist gegenüber der freien Wirtschaft ein klarer Vorteil aber auch nur dann, solltest Du die Planung rechtzeitig beginnen und die Zustimmung Deines Vorgesetzten erhalten.
Bei einer Auszeit von vier bis sechs Wochen, könntest Du die Möglichkeit nutzen, nach Rücksprache mit Deinem Chef zusammenhängenden Urlaub in Verbindung mit Überstunden zu nehmen. Viele Arbeitnehmer haben häufig eine Jahresurlaubszeit von 30 Tagen, also 2,5 Tagen pro Monat.
Solltest Du diese nicht direkt komplett verbrauchen wollen oder können, wäre ggf. einen Antrag auf vier Wochen Urlaub denkbar, der um die Gesamtzeit von zwei Wochen Überstundenabbau ergänzt wird.
Wichtig ist allerdings eine zeitnahe Abstimmung mit Deinem Vorgesetzten und die Klärung, ob Du diese Menge an Gleitzeit angespart und dann im Anschluss in Summe abgebaut werden kann.
Zudem benötigst Du eine gewisse Vorlaufzeit, um die Ansparphase, in der die Extrastunden in Dein Gleitzeitkonto fließen, realisieren zu können, welches Dir jedoch bei Deiner Planung des Sabbaticals zu Gute kommt.
Diese Variante des Sabbaticals gliedert sich in zwei Teile, die zusammen über einen abgeschlossenen Zeitraum verlaufen:
Im ersten Teil, der Zeit- und Geldanspar-Phase arbeitest Du Vollzeit über einen festgelegten Zeitraum, Du erhältst nur genau die Hälfte Deines Gehalts und die andere Hälfte des Gehalts wird durch Deinen Arbeitgeber einbehalten.
Im zweiten Teil, der eigentlichen Sabbatical-Phase, auch Zeit- und Geldauszahl-Phase, kannst Du die komplette Freizeit verwenden, um Deine Reiseziele zu verwirklichen, zudem erzählst Du dann den vom Arbeitgeber einbehaltenen Gehaltsanteil.
Eine weitere Alternative beseht daran, unbezahlten Urlaub zu nehmen, um einen bestimmten Zeitraum von drei bis zwölf oder fünfzehn Monaten zu reisen. Natürlich will dieses rechtzeitig kommuniziert und abgestimmt sein.
Diese Teillösung kann auch mit Variante zwei kombiniert werden, was natürlich abhängig von Deinen Ersparnissen ist, da Du in dieser Zeit von diesen zerrst. Da Du längere Zeit abwesend sein wirst, ich auch hier eine rechtzeitige Planung notwendig, damit Deine Verantwortungsbereich zeitweise auf anderen Personen übertragen werden können.
Sollte keine Möglichkeit bestehen, längere Zeit das Arbeitsverhältnis pausieren oder auszusetzen zu lassen, kann eine Kündigung das Mittel der Wahl sein. Sei jedoch gewarnt, welche Konsequenzen es damit auf sich hat, denn Du scheidest aus Sicht des Angestelltenverhältnisses aus der Sozial-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und zudem aus der Kranken- und Pflegeversicherung aus, solltest Du Dich zudem arbeitssuchend abmelden.
Du lebst dann, finanziell gesehen, von Deinen Reserven, was abhängig von Deinem Typ zu einer gewissen Lebensunsicherheit führen kann.
Solltest Du langfristig planen können und Du weiß bereits, was und wo Du später arbeiten möchtest, kannst Du Dir auch bereits einen Nachfolgejob organisieren. Bei vielen Arbeitgebern kann es vorteilhaft sein, wenn Du (Auslands-) Erfahrungen im Rahmen einer Auszeit oder Sabbaticals gesammelt hast. Dadurch reduzierst Du auch etwaige Unsicherheiten und Dein Kopf ist frei, da Dein anschließender beruflicher Weg geebnet ist.
Um als Stundet auf Reisen zu gehen, kommen nur zwei Möglichkeiten in Frage:
Auslandssemester bieten unterschiedliche Hochschulen oder Universitäten an, erkundige Dich bei Deiner. Es kann sein, dass die Institutionen der jeweiligen Partnerstädte auch Partnerhochschulen oder -universitäten sind. Im Gegenteil könnte auch eine Abhängigkeit von der Spezialisierung Deiner Institution bestehen, zu denen Freundschaften zu Partnerfakultäten gehalten werden.
Bei dieser Variante des "Verreisens" verbindest Du dass Nützliche mit dem Zielgedanken, an Deinem vorübergehenden neuen Aufenthaltsort tolle Lebensweise, Menschen, Kulturen und Sprachen kennen zu lernen. Häufig genießt Du dann aber nur am Wochenende die Freizügigkeit machen zu wollen, was Du willst, denn Du befindest Dich weiterhin im System des Lernens, was gewisser Weise auch einen Vorteil hat.
Willst Du ein Urlaubssemester einlegen, ist es notwendig, dieses bei Deiner Hochschule oder Universität zu beantragen, wonach nach der Genehmigung eine Unterbrechung des Studiums entsteht. Die Dauer der Unterbrechung beträgt genau ein Semester und diese wird nicht als Fachsemester, in dem Du normalerweise studieren würdest, angerechnet.
Für die provozierte Unterbrechung ist allerdings ein besonderer Grund anzugeben, der abhängig von der Institution, bei der Du angemeldet bist, positiv oder negativ mit Zustimmung gewertet wird.
Der Vorteil dieses Urlaubssemesters besteht darin, dass Du Dich vollständig auf Dein Reiseanliegen konzentrieren kannst und anschließend in Deinen Lernbereich zurückkehrst, ohne das etwas gewesen wäre, nur dass Du ein halbes Jahr Studienzeit verloren, allerdings Lebenszeit gewonnen hast.
Abhängig von der Größe Deines Ausbildungsbetriebes und der Einstellung Deines Ausbildungsleiters interessierst Du Dich vielleicht für andere Standorte innerhalb Deutschlands, Europa oder der Welt. Solltest Du volljährig sein, könnte es Dir die Chance ermöglichen, Deinen Horizont zu erweitern. Warum also nicht, erkundige Dich in Deinem Unternehmen über die Möglichkeit, selbst wenn es nur drei Monate sein sollten, erweiterst Du Deinen Erfahrungsschatz.
Häufig wird für diesen speziellen Zeitraum ein kleiner Zusatzvertrag erstellt, indem die Primärziele dieses Ausbildungsabschnittes festgelegt werden. Du kannst vielleicht eine anderen Unternehmenskultur kennen lernen oder Deine Sprachkenntnisse verbessern.
Vielleicht hast Du während Deines Studiums nebenbei ein wenig Geld verdienen können, als Kellner, im Callcenter oder Dein Praktikum oder Deine Abschlussarbeit wurde vergütet. Falls ja, hast Du Dir vielleicht auch überlegt, was Du mit dem Geld anfangen möchtest und das Erste, was Dir in den Sinn gekommen ist, ist es, zu verreisen. Und genau das bietet sich im Anschluss nach der anstrengenden Arbeit als Belohnung an.
Als Azubi bekommst im dualen System in Deutschland eine Ausbildungsvergütung, mit der Du Dir eine solide Basis aufbauen kannst, um das angesparte Geld für eine tolle Reise zu verwenden. Auch konntest Du Dich bereits während Deiner Ausbildungszeit auf tolle Reiseziele einlesen und die Reiseplanung in Angriff nehmen, um dann direkt ins Reisevergnügen durchzustarten.
Im Anschluss an das Sammeln dieser einmaligen Reiseerfahrungen und das Verlassen Deiner Komfortzone, kannst Du darauf aufbauen, profitieren und anknüpfen, um in Dein anschließendes Arbeitsverhältnis zu starten.
Nach der Kündigung Deines Jobs ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Du Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos/ arbeitssuchend meldest. Der einzige Hintergrund, es dennoch zu tun, die persönliche Information bei der Institution absetzen, ist es,
weiterzugeben, dass Du ab einem bestimmten Zeitpunkt arbeitslos sein wirst |
und daraus resultierend Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 geltend machst, um somit eine mögliche Unterstützung zu sichern |
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Solltest Du nach Deinem Sabbatical oder Deiner Fernreise zurückkehren und
noch keine Anschlussbeschäftigung haben oder |
Dich nicht in Selbstständigkeit befinden, |
könntest Du die Möglichkeit, Arbeitslosengeld 1 zu beziehen, in Anspruch nehmen, auch, wenn Du dieses jetzt noch nicht beabsichtigst.
Solltest Du gekündigt werden und meldest Du Dich umgehend bei der Arbeitsagentur, erhältst Du ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld 1.
Kündigst Du selber, dann beträgt die Sperrfrist insgesamt 12 Wochen, was eine Dauer von 84 Tagen bedeutet, mindestens aber ein Vierteil der Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld 1, was wiederum vom Alter abhängig ist.
Hast Du Dich also vor Deinem Auslandsaufendhalt, arbeitslos gemeldet, verfällt die Sperrzeit bereits in dem Zeitraum, in dem Du Dich auf Reisen befindest.
Die Dauer des Anspruchs bleibt für insgesamt vier Jahre erhalten, in denen Du diesen geltend machen kannst.
Ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit bleibt nach Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses der Versicherungsschutz bei Deiner bestehenden gesetzlichen Krankenkasse übrigens genau einen vollen zusätzlichen Monat bestehen. Diese besondere Situation nennt sich nachgehender Leistungsanspruch, in der Du die ganz normalen Leistungen erhältst, dafür allerdings keine Beitrage bezahlst.
Solltest Du jedoch freiwillig gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert sein, dann verlierst Du den Versicherungsschutz direkt und es ist notwendig, die Beiträge selber zu bezahlen.
Meldest Du Dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit, dann übernimmt diese die Beiträge für die Krankenversicherung auch dann, wenn Du Dich im Zeitraum einer Sperrfrist aufgrund von Eigenkündigung befinden solltest.
Solltest Du eine Kündigungsfrist von z.B. einem, drei oder sechs Monaten zu Mitte oder Ende des Monats haben, ist es wichtig, das Kündigungsschreiben korrekt zu formulieren, rechtzeitig zu übergeben und sich bestätigen zu lassen, dass das Schreiben fristgerecht eingegangen ist.
Hast Du z.B. eine Kündigungsfrist von einem Monat und Du übergibst das Kündigungsschreiben am 03. April 2024, in dem das Erstellungsdatum mit dem 29. Februar 2024 vermerkt ist und in dem die Kündigung zum 15. Mai 2024 ausgesprochen wurde, hast Du alles richtig gemacht.
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Wichtig ist, dass Du Dich umgehend innerhalb von drei Tagen, also in diesem Beispiel bis zum 05. April 2024 bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldest und mitteilst, dass Dein Arbeitsverhältnis zum 15. Mai 2024 endet. Bitte Deinen Arbeitgeber, falls er es nicht von sich aus macht, um ein Bestätigungsschreiben, in dem das Erstellungs- und Übergabedatum des Briefes sowie das Datum festgehalten wird, zu dem die Kündigung erfolgt.
Durch direkte Information darüber, dass Du Dich arbeitssuchend meldest, hat die Agentur für Arbeit ein Maximum an Zeit, um Dich ggf. in einen neuen Job vermitteln zu können, um Deine Arbeitslosigkeit komplett zu verhindern oder den Zeitraum zu begrenzen.
Meldest Du Dich nicht innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit und hast Du keinen guten Grund dafür, erhältst Du eine (zusätzliche) Sperrfrist von einer Woche. Solltest Du zukünftig Arbeitslosengeld 1 beziehen, wäre dieses Nachteilhaft und Du solltest es vermeiden.
Achte außerdem darauf, dass sich das Absetzen der "Arbeitsuchend Meldung" von der "Arbeitslosigkeitsmeldung" unterscheidet und diese unabhängig voneinander umsetzt.
Es kann natürlich passieren, dass Du die Meldefrist z.B. um zwei Tage überschreitest und Du erst am 9. April 2024 vorstellig wirst. Genau dann greift eine zusätzliche Sperrfrist von einer Woche. Obwohl Du die Möglichkeit hast, Dich online oder telefonisch arbeitssuchend zu melden, solltest Du die persönliche Art bevorzugen. Kundschafte zuvor die Sprechzeiten aus, zu denen Du keinen abgestimmten Termin benötigst, um flexibel zu sein.
Im Vorfeld des Termins registrierst Du Dich am besten bereits in der App der Agentur für Arbeit, um die Zugangsdaten zu erhalten. Mit dem Personalausweis kannst Du Dich per Zweifaktor-Authentifizierung ausweisen und die Basisdaten zu Deiner Person erfassen.
Quelle:
Weblink: BA-Mobil App der Bundesagentur für Arbeit », zugegriffen am 31-07-2024
Vor Ort wird ggf. Dein Benutzername allerdings nochmals aktualisiert und die persönlichen Daten komplettiert. Beim persönlichen Gespräch werden dann weiteren Informationen zu Deinem beruflichen Werdegang abgefragt. Gut ist es, wenn Du z.B. Deinen Lebenslauf in digitaler Form dabei hast, dann geht es wesentlich schneller.
Bei den wichtigsten Punkten handelt sich um Deine Schulbildung, Deine Berufsausbildung, Weiterbildungen, Berufserfahrung, Fremdsprachenkenntnisse und Vorhandensein eines Führerscheins und besondere Kenntnisse, die Du besitzt und wie Du diese beurteilst. Final wird abgefragt, warum Du Dich arbeitssuchend meldest, was Du mit Deinem längeren Auslandsaufendhalt oder Deinem Sabbatical begründen kannst.
Um den Prozess fortzuführen, ist es dann wichtig, dass Du nochmals vorstellig wirst und zwar am ersten Tag Deiner offiziellen Arbeitslosigkeit. Im Beispiel wäre dieses also am 16. Mai 2024, weshalb Du dann in Folge dessen persönlich im Sachbearbeitungsbüro aufläufst, um auch dieses mitzuteilen.
Prinzipiell ist diese zweite persönliche Vorstellung nur dann notwendig, wenn Du auch Leistungen beziehen möchtest, also Arbeitslosengeld 1. Des Weiteren beginnt ab diesem zweiten Termin offiziell die Sperrzeit, solltest Du zuvor in Beschäftigung gewesen sein und die Situation durch Eigeninitiative hervorgerufen haben.
Am darauffolgenden Tag, also am 17. Mai 2024 setzt Du dann Deine "Arbeitslosigkeit Abmeldung" und die "Arbeitssuchend Abmeldung" ab, da Du aufgrund Deiner Abwesenheit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Das bedeutet,
dass Du kein Arbeitslosengeld erhältst, |
allerdings sichergestellt hast, dass Du, solltest Du innerhalb von vier Jahren wiederkehren, Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann. |
Diese Anwartschaft auf Arbeitslosengeld 1 gilt aber nur dann, wenn Du innerhalb der Rahmenfrist der vergangenen 30 Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichte Zeiten aufweisen kannst. |
Solltest Du von Deiner längeren Reise wieder Heim kehren und Du weder in ein Angestelltenverhältnis starten, noch Dich selbstständig gemacht haben, kannst Du Dich zur Agentur für Arbeit begeben, um den Bezug von Arbeitslosengeld 1 anzumelden. Außerdem wirst Du dann automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse Deiner Wahl angemeldet.
Die Anwartschaft einer privaten Krankenversicherung macht nur dann Sinn, wenn Du Dir sicher bist, dass Du auch später eine Anstellung mit einem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze erwirtschaftet oder eine Selbstständigkeit ausführst wirst.
Von nichts, kommt nichts und nix läuft von alleine und daher solltet Du im Heimatland einige organisatorische Vorbereitungen treffen, wozu auch zählt, was Du mit Deiner Wohnung oder Deinem Haus anstellst, während dessen Du Dich auf Reisen befindest.
Am Beispiel dessen, dass Du Deine Wohnung untervermietet, werden einige Voraussetzungen getroffen, die im unteren Kapitel beschrieben sind.
Solltest Du kein Eigentümer der Wohnung sein, ist es notwendig, vom Vermieter des Apartments, dass Du bewohnst, eine schriftliche Bestätigung einzuholen, um vorzuweisen, dass Du Deine Wohnung über einen abgestimmten Zeitraum komplett untervermieten darfst. Dieses geht aus § 540 Abs. 1 BGB hervor, solltest Du mehr als nur ein Zimmer Deiner Unterkunft untervermieten wollen.
Deinem Untermieter solltest Du einen offiziellen Untermietervertrag überreichen, aus dem seine Rechte und Pflichten hervorgehen, zudem sollte er eine Kopie des bestehenden Mietvertrags des Vermieters bekommen und eine Kopie des Wohnungsschlüssels, um das Apartment separat betreten zu können.
Eine weitere vertrauenswürdige Person sollte einen Ersatzschlüssel für die Wohnung erhalten, sollte doch einmal eine Ausnahmesituation entstehen und der Untermieter Hilfe benötigen.
Hierbei solltest Du überlegen, wer Deine Pflanzen versorgt, ab und zu Staub wischt und regelmäßig nach dem Rechten schaut. Das können Freunde, Familie, gute Bekannte oder Nachbarn sein oder z.B. ein Facility Management Service, welcher allerdings mit weiteren Kosten verbunden ist.
13.03.03 Variante 3: Mietvertrag kündigen
Natürlich kannst Du auch den Mietvertrag kündigen, solltest Du ein Appartement bewohnen und Dir sicher sein, dass Du lange Zeit unterwegs sein wirst. Folgende Punkte solltest Du allerdings auf der Agenda haben:
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Vielleicht gibst Du die Adresse Deiner Eltern, Deiner Kinder, von engen Freunden oder Geschwistern beim Einwohnermeldeamt an und bleibst damit in Deutschland wohnhaft.
Ggf. hast Du gute Bekannte, Freunde oder Familie, bei der Du Deine Wertgegenstände in einer Lagerhalle oder in Räumen unterbringen kannst. Oder Du nutzt einen Mietservice, welcher natürlich mit Kosten verbunden ist. Gute Anbieter dafür sind z.B.: Storage24.com oder Boxie24.com.
Bei Wohnsitz in Deutschland besteht eine Meldepflicht und daher ist eine Meldeadresse erforderlich. Eine Abmeldung ist dann notwendig, wenn Du ins Ausland ziehst oder Deine Wohnung aufgibst. |
Um die Fristen einzuhalten, ist es notwendig, dass Du Dich frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug abmeldest; dieses gibt der § 17 Bundesmeldegesetztes vor. |
Bei der Abmeldung erscheinst Du am Besten persönlicher beim Einwohnermeldeamt mit Personalausweis un füllst das entsprechende Formular aus. Die Geburtsurkunde, der Reisepass oder der Personalausweis sind für Dich und alle relevanten Familienmitglieder notwendig. |
Liegt die Abmeldebescheinigung vor, ist es einfacher, die Kündigung von Verträgen (GEZ, Strom, Gas, Internet und Versicherungen) umzusetzen und relevante steuerliche Aspekte mit dem Finanzamt zu klären. |
Dein steuerlicher Status kann nach Kommunikation Deinerseits mit dem Finanzamt auch nach der Abmeldung bestehen bleiben. |
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt hat keinen direkten Einfluss auf die Steuerpflicht, kann aber als Hinweis für den Wohnsitzwechsel gelten. |
Solltest Du Dich zu spät abmelden, kann eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro erfolgen und eine durchgängige Steuerpflicht in Deutschland. |
13.04. Papierkram und Finanzen
Die meiste schriftliche Kommunikation findet mittlerweile ohnehin online statt und es trudelt kaum noch Post in Papierform ein. Und selbst dafür gibt es ggf. eine Lösung, indem Dein Untermieter quasi als Mittelsmann fungiert.
Folgende Alternative für die Zustellung der Post wären zudem noch vorhanden:
Der digitale Webservice POSTSCAN, für 14,99 € im Monat, ist leider keine Empfehlung, da ein Teil der Post dennoch im Briefkasten landet und keine wirkliche Digitalisierung statt findet.
Um die Steuererklärung aus der Ferne durchzuführen, Zeit zu sparen und dieses zu beschleunigen, sind folgende Informationen hilfreich:
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Viele Informationen und Dokumente kannst im Laufe des Finanzjahres sammeln und digital strukturiert ablegen, um diese dann bei der Erstellung Deiner Steuererklärung nutzen zu können. Weitere Informationen zur Nutzung einer guten Software erfährst Du hier ».